Rechtzeitig zu Beginn der neuen Weiterbildungssaison verbessern der Europäische
Sozialfonds und das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Förderkonditionen.
Anstatt maximal 154 Euro, stehen ab 01. Januar 2010 maximal 500 Euro Förderprämie in Aussicht. Außerdem wurden die Einkommensgrenzen
für den Erhalt der Prämie angehoben.
Weitere Details zur Bildungsprämie und die Beratungsstelle in Ihrer Nähe erfahren Sie unter: www.bildungspraemie.info
Unabhängig vom Jahreseinkommen gibt es für Beschäftigte in NRW auch die Möglichkeit den Bildungsscheck NRW zu nutzen. Die Förderungsleistung ist identisch. Weitere Informationen zum Bildungsscheck erhalten Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de