Kontakt  |  Ansprechpartner  |  Neues
Sie sind hier: Landwirtschaftskammer > Gartenbau > Weiterbildung > Den Berufsabschluss nachholen?

Den Berufsabschluss nachholen?

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Gärtner/in“
(Gemäß § 45 Abs. 2 BBiG)

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet für Interessenten, die im Garten- oder Garten- und Landschaftsbau beschäftigt sind, jedoch bisher keinen Abschluss in diesem Beruf erworben haben, die Möglichkeit, sich in einem dreiwöchigen Lehrgang auf die Berufsabschlussprüfung vorzubereiten.

Termine: von Juni bis Dezember
Teilnehmerzahl: 15

Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung „Gärtner/in“ gemäß § 45 Abs 2 BBiG:
Nachweis einer mindestens 4,5 jährigen bzw. 3 jährigen Tätigkeit im Gartenbau oder Garten- und Landschaftsbau

Prüfung:
Jeweils zur Winterprüfung Dezember + Januar

Ansprechpartner