Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet für Interessenten, die im Garten- oder Garten- und Landschaftsbau beschäftigt sind, jedoch bisher keinen Abschluss in diesem Beruf erworben haben, die Möglichkeit, sich in einem dreiwöchigen Lehrgang auf die Berufsabschlussprüfung vorzubereiten.
Termine: von Juni bis Dezember
Teilnehmerzahl: 15
Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung „Gärtner/in“ gemäß § 45
Abs 2 BBiG:
Nachweis einer mindestens 4,5 jährigen bzw. 3 jährigen Tätigkeit
im Gartenbau oder Garten- und Landschaftsbau
Prüfung:
Jeweils zur Winterprüfung
Dezember + Januar