Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse (Russland-Embargo)

Erntereife Äpfel

Aktueller Stand: 21. Oktober 2014

Am 7. August 2014 verhängte die russische Regierung ein Verbot der Einfuhr bestimmter Erzeugnisse aus der EU, das auch für Obst und Gemüse gilt. Um Störungen auf dem Binnenmarkt für Obst und Gemüse aufzufangen, hat die EU-Kommission eine zweite zeitlich befristete Sonderstützungsmaßnahme für den Sektor Obst und Gemüse ergriffen. Diese Maßnahme sieht finanzielle Beihilfen für Erzeuger und Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse vor.

Spezifische Maßnahmen:

  • Marktrücknahmen zur kostenlosen Verteilung
    Es sind nur Marktrücknahmen zur kostenlosen Verteilung zulässig, Marktrücknahmen zu „sonstigen Zwecken“ zum Beispiel Vernichtung sind nicht möglich.
    Die marktfähigen Erzeugnisse können an gemeinnützige Einrichtungen oder wohltätige Stiftungen (z.B. Tafeln) sowie sonstige Einrichtungen (z.B. Schulen, Altenheime, Krankenhäuser) kostenlos verteilt werden.

Genaue Informationen dazu finden Sie im Infoblatt.